Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Elite Sales Solutions
Stand: 18.03.2024
„Hinweis gemäß § 33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers sowie alle für die
Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert.“
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unterteilt in allgemeine und besondere
Bedingungen. Die allgemeinen Bedingungen beziehen sich auf alle Arten von Aufträgen und
sind daher für jeden Auftraggeber von Bedeutung; die besonderen Bedingungen enthalten
spezielle Regelungen zu den dort jeweils genannten Produkten.
Teil A – (allgemeine Bedingungen)
Ablehnung und Prüfung von Aufträgen Elite Sales Solutions ist berechtigt, die
Annahme oder die Ausführung von Aufträgen abzulehnen, wenn deren Inhalt oder Form
gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt oder aus sonstigen Gründen
nicht zumutbar ist (z.B. wegen Verstoß gegen religiöse oder politische Neutralität,
absehbarer – auch nur vorübergehender – Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers oder
weil der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen, auch aus anderen bei Elite Sales Solutions
getätigten Aufträgen, in Verzug ist). Elite Sales Solutions ist nicht verpflichtet, die
gewünschten Inhalte auf deren Rechtmäßigkeit zu prüfen. Der Auftraggeber
gewährleistet, dass von ihm zur Vertragserfüllung übermittelte Vorlagen, Unterlagen oder
Daten frei von Rechten Dritter sind und für das Herstellungsverfahren von Elite Sales
Solutions geeignet sind. Er stellt Elite Sales Solutions von allen Ansprüchen Dritter,
insbesondere Wettbewerbs-, Urheber-, Marken- und namensrechtlicher Art, sowie von
den Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle
notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit Elite Sales Solutions die
vertraglich vereinbarten Leistungen durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die
Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen bereitstellen. Bei nicht rechtzeitig
vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen ist Elite Sales Solutions berechtigt, aber
nicht verpflichtet, den Inhalt nach eigenem Ermessen zu gestalten. Falls Elite Sales
Solutions zusätzlichen Aufwand betreiben muss, der durch unterlassene Mitwirkung des
Auftraggebers entsteht, werden die Kosten dafür dem Auftraggeber gemäß aktueller
Preisliste in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber stellt Elite Sales Solutions aus allen
Ansprüchen Dritter frei, die die beauftragten Inhalte oder Anwendungen betreffen.
Werden Verstöße gegen Vorschriften oder Rechte gerügt, ist Elite Sales Solutions nach
pflichtgemäßer Prüfung berechtigt, seine Leistung ohne Auswirkungen auf die vereinbarte
Vergütung einzustellen.
Werbeagenturen als Auftraggeber Werbeagenturen, die Aufträge für ihre Kunden
erteilen, sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen
gegenüber ihren Kunden an die Preisliste von Elite Sales Solutions zu halten. Eine
Agenturprovision wird nur gewährt, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist und
nur in der vereinbarten Höhe. Elite Sales Solutions ist durch den Auftrag einer
Werbeagentur nicht gehindert, mit dem Kunden der Werbeagentur eine Änderung der von
der Werbeagentur für ihn beauftragten Leistungen zu vereinbaren, solange der
Zahlungsanspruch der Werbeagentur gegenüber dem Kunden nicht beeinträchtigt wird.
Die Werbeagentur ist nicht berechtigt, Leistungen von Elite Sales Solutions, die im
Rahmen dieses Vertrags erbracht wurden, selbst oder für den Kunden zu verwerten oder
auf Dritte zu übertragen.
Haftung, Preis und – Vertragsregelungen von Elite Sales Solutions
Haftung Elite Sales Solutions haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, für den Ersatz
von Schäden nur insoweit, als ihr, ihren leitenden Angestellten oder ihren
Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter
Fahrlässigkeit haftet Elite Sales Solutions nur, soweit es sich um eine den
Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In
diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden
begrenzt. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, haftet Elite Sales Solutions für
grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Auch hier ist die Haftung auf typische, bei Vertragsabschluss
vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine weitergehende Haftung von Elite Sales
Solutions ist ausgeschlossen. Im Fall höherer Gewalt erlischt jede Haftung von Elite
Sales Solutions auf Schadenersatz. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Elite Sales
Solutions unverzüglich zu informieren, wenn es zu einer missbräuchlichen Nutzung
seines Passwortes oder Accounts gekommen ist oder er weiß oder befürchtet, dass
Dritte von seinem Passwort oder Account Kenntnis erlangt haben.
Preise und Vergütung Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die vereinbarte Vergütung sowie vertragsgemäß zu verauslagende
Kosten erfolgen entsprechend des abgeschlossenen Vertragsmodells und den zugrunde
liegenden Zahlungsmodalitäten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Elite Sales
Solutions behält sich das Recht vor, die Preise für sämtliche Angebote und
Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Preise gelten jeweils für
sämtliche nach der Änderung bestellten Angebote und Dienstleistungen. Für die zuvor
bestellten Angebote und Dienstleistungen gelten, soweit nichts anderes zwischen den
Parteien vereinbart wird, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen und bekannt
gegebenen Preise.
Vertragsschluss Mit der Annahme des Angebots via Lexoffice erteilt der
Auftraggeber einen rechtsverbindlichen, unwiderruflichen Auftrag für die dort
aufgeführten Leistungen. Der Auftrag wird automatisiert zu einem Vertrag
umgewandelt. Die Laufzeit des Vertrags richtet sich nach den im Angebot festgelegten
Bedingungen. Soweit der Auftrag von Elite Sales Solutions nicht schriftlich als
angenommen bestätigt wird, gilt der Auftrag als angenommen, wenn er nicht
spätestens binnen 4 Wochen von Elite Sales Solutions abgelehnt wird.
Einsatz von Dritten Elite Sales Solutions ist berechtigt, bei der Erbringung seiner
Leistungen Dritte als (Sub-) Auftragnehmer einzusetzen.
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Elite Sales Solutions behält sich
vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von
Gründen zu ändern. Die von den Parteien zu erfüllenden Hauptleistungspflichten
bleiben von diesen Änderungen unberührt. Sollte Elite Sales Solutions über eine
gültige Kontaktadresse verfügen, werden die geänderten Bedingungen den
Auftraggebern rechtzeitig vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht
der Auftraggeber der Geltung der neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung, gelten die
geänderten Bedingungen als angenommen. Die Änderungsmitteilung wird einen
Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung und
Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch
für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist
Rosenheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Diese Vereinbarung des
Gerichtsstandes gilt auch, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im
Ausland ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts.
Teil B – (besondere Bedingungen)
I Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Verträge zwischen Elite Sales Solutions und dem Kunden werden nach vorheriger
gegenseitiger Abstimmung für den im jeweiligen Angebot spezifizierten Zeitraum
abgeschlossen. Während dieses Zeitraumes ist eine ordentliche Kündigung – abgesehen von
etwa vereinbarten Sonderkündigungsrechten (z. B. nach ausdrücklich vereinbarten
Testphasen) – nicht möglich.
2. Wird ein Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von acht (8) Wochen zum Ablauf des
jeweiligen Vertragszeitraums gekündigt, so verlängert es sich automatisch um den jeweils
vereinbarten Vertragszeitraum.
3. Wird zwischen Elite Sales Solutions und dem Kunden ein Vertragsverhältnis auf
unbestimmte Zeit eingegangen, so kann es beiderseits jeweils mit einer Frist von vier (4)
Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
II. Agentur- und Gestaltungsleistungen
1. Die Ansicht einer durch Elite Sales Solutions auftragsgemäß erstellten Agentur- und
Gestaltungsleistung zum Zweck der Freigabe durch den Auftraggeber erfolgt online im
Internet. Bei Druckaufträgen ist Elite Sales Solutions nicht verpflichtet, Korrekturabzüge zu
übermitteln. Die Freigabe jeglicher beauftragter und von Elite Sales Solutions erstellter
Agentur- und Gestaltungsleistungen gilt als erteilt, soweit der Auftraggeber dieser nicht nach
deren Übermittlung binnen 8 Tagen online oder schriftlich gegenüber Elite Sales Solutions
widerspricht. Änderungen des ursprünglich beauftragten Inhalts bedürfen der ausdrücklichen
Zustimmung von Elite Sales Solutions; gleiches gilt für nachträgliche Änderungen des Inhalts
durch den Auftraggeber selbst nach Freischaltung bzw. Freigabe der Agentur- und
Gestaltungsleistung, sofern diese Veränderungsmöglichkeit durch den Auftraggeber nicht
bereits Vertragsinhalt ist.
2. Der Auftraggeber räumt Elite Sales Solutions das Recht ein, ein Logo von Elite Sales
Solutions und einen Urheberhinweis in die Agentur- und Gestaltungsleistung einzubinden und
diesen, soweit rechtlich zulässig und technisch möglich, gegebenenfalls mit der Website von
Elite Sales Solutions zu verlinken. Der Auftraggeber wird alle Schutzvermerke und andere
Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für in einem etwaigen
Quellcode angebrachte Hinweise auf den Urheber. Dies ändert nichts daran, dass der
Auftraggeber für den Inhalt der erstellten Gestaltung nach Freigabe selbst haftet und Elite
Sales Solutions aus allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt. Elite Sales Solutions
hat das Recht, die beauftragte Vertragsleistung oder Vorstufen dazu, auch soweit sie vom
Auftraggeber gestellten Vorlagen enthalten, zu Präsentationszwecken zu verwenden,
insbesondere auch in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und, wenn dies
möglich ist, entsprechende Links in ihrem Internetauftritt zu setzen.
3. Eine von Elite Sales Solutions erstellte Agentur- und Gestaltungsleistung ist regelmäßig
urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber ist deshalb ohne schriftliche Zustimmung von
Elite Sales Solutions nicht berechtigt, diese Inhalte anderweitig selbst zu nutzen oder zu
verwerten oder nach Vertragsende bei einem anderen Anbieter oder Dritten weiter zu nutzen
oder benutzen zu lassen. Die Urheberrechte und die urheberrechtlichen Nutzungsrechte
verbleiben bei Elite Sales Solutions, soweit nichts anderes vereinbart ist.
III. Suchmaschinenoptimierung (SEO)
1. Gegenstand des Vertrages sind die Vereinbarungen, die im Angebot getroffen wurden.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine eigenständigen OnPage- oder OffPage-
Optimierungen (unkontrollierter, nicht natürlicher Linkaufbau) ohne Absprache mit
Elite Sales Solutions durchzuführen. Elite Sales Solutions übernimmt keine Haftung
für OnPage-Veränderungen auf der Webseite des Auftraggebers. Der Auftraggeber
verpflichtet sich – sofern nicht anders vereinbart – Elite Sales Solutions Zugang zu
sogenannten Trackingtools (bspw. ETracker, Google Analytics), FTP-Zugriff
und/oder CMS-Zugang (bspw. Joomla, WordPress, Typo3) während der gesamten
Vertragslaufzeit zu gewähren. Ein Redesign (Neugestaltung) der Website des
Auftraggebers oder eine Überarbeitung der Seitenstruktur werden nicht ohne
vorherige Absprache mit Elite Sales Solutions durchgeführt. Der Auftraggeber
verpflichtet sich, bei Vertragsbeginn sämtliche Domains zu nennen, welche seine
Webpräsenz wiedergeben. Sollte Elite Sales Solutions von Seiten des Auftraggebers
keinen Zugang zum Tracking-Tool, keinen FTP-Zugriff und/oder CMS-Zugang
erhalten, trägt der Auftraggeber eventuell anfallende Kosten durch Aufwendungen
eines Dritten (z.B. Internetagenturen oder Provider).
3. Das Google-Ranking und damit die Entwicklung der Website werden durch Elite
Sales Solutions regelmäßig überwacht und durchgeführt. Maßgeblich ist hierbei –
sofern nicht anders vereinbart – der Index von Google Deutschland (google.de). Elite
Sales Solutions weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Garantie für eine bestimmte
Platzierung in den Google-Suchergebnissen gegeben werden kann. Der Erfolg der
Suchmaschinenoptimierung hängt von zahlreichen Faktoren ab, die außerhalb des
Einflussbereichs von Elite Sales Solutions liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt
auf Änderungen des Google-Algorithmus und der Wettbewerbssituation.
IV. Google Ads-Werbung SEA
1. Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung und Buchung von Werbekampagnen für
Google Ads zu ausgewählten Keywords für den Auftraggeber.
2. Die in dem Vertrag vereinbarte Service-Pauschale umfasst die Kontenerstellung, die
Anzeigentext- und Suchworterstellung sowie regelmäßige Optimierungsmaßnahmen
und Auswertungen. Das Werbebudget für die Google Ads-Kampagnen ist jedoch nicht
in dieser Service-Pauschale enthalten und wird separat abgerechnet. Der Auftraggeber
ist verpflichtet, das Werbebudget gemäß den von ihm festgelegten Vorgaben
bereitzustellen.
3. Elite Sales Solutions übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich der Platzierung der
Anzeige oder des Preises pro Klick. Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren und der
damit einhergehenden Änderungen durch Google können diese variieren. Der
jeweilige Auftrag wird bis zum Vertragsende ausgeführt.
V Social Media-Dienstleistungen
1. Gegenstand des Vertrages
Elite Sales Solutions bietet im Rahmen des Vertrages Social Media-Dienstleistungen an, wie
die die Erstellung, Verwaltung und Optimierung von Social Media-Profilen und -Kampagnen
auf Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn, Twitter und anderen sozialen
Netzwerken umfasst. Diese Dienstleistungen richten sich nach den Vereinbarungen, die im
Angebot festgehalten wurden.
2. Verantwortung für Inhaltserstellung
Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Erstellung aller Inhalte, die auf den Social Media-
Kanälen veröffentlicht werden sollen. Dies umfasst Texte, Bilder, Videos und andere Medien.
Elite Sales Solutions unterstützt den Auftraggeber durch Beratung zur Inhaltserstellung und –
optimierung, übernimmt jedoch keine vollständige Erstellung oder Produktion der Inhalte.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle Inhalte den geltenden gesetzlichen Bestimmungen
entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
3. Rechte und Nutzung
Der Auftraggeber räumt Elite Sales Solutions das Recht ein, die bereitgestellten Inhalte auf
den vereinbarten Social Media-Kanälen zu veröffentlichen und zu verwalten. Elite Sales
Solutions ist berechtigt, diese Inhalte auch zu Promotions- und Werbezwecken für die eigenen
Dienstleistungen zu nutzen. Der Auftraggeber sichert zu, dass alle bereitgestellten Inhalte frei
von Rechten Dritter sind und überträgt alle notwendigen Nutzungsrechte an Elite Sales
Solutions.
4. Verantwortung und Haftung
Elite Sales Solutions haftet nicht für die Rechtmäßigkeit der veröffentlichten Inhalte und
deren Übereinstimmung mit den Richtlinien der jeweiligen Social Media-Plattformen. Der
Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass alle bereitgestellten Inhalte keine Rechte
Dritter verletzen und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der
Auftraggeber stellt Elite Sales Solutions von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der
Inhalte oder deren Veröffentlichung auf Social Media-Kanälen geltend gemacht werden.
5. Änderungen und Löschungen
Elite Sales Solutions behält sich das Recht vor, Inhalte auf Social Media-Kanälen jederzeit zu
ändern oder zu löschen, um den Anforderungen der jeweiligen Plattformen oder aus anderen
Gründen gerecht zu werden. Der Auftraggeber wird über wesentliche Änderungen informiert.
6. Datenschutz
Elite Sales Solutions verpflichtet sich, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen
einzuhalten und personenbezogene Daten, die im Rahmen der Social Media-Dienstleistungen
erhoben werden, nur im notwendigen Umfang und gemäß den Datenschutzbestimmungen zu
verwenden.
7. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die im Rahmen der Social Media-Dienstleistungen vereinbarten Leistungen werden für den
im Vertrag festgelegten Zeitraum erbracht. Eine vorzeitige Beendigung der Social Media-
Dienstleistungen bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien und kann nur unter
Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen erfolgen.
8. Keine Garantie für Erfolg
Elite Sales Solutions kann keine Garantie für bestimmte Ergebnisse oder Erfolge der Social
Media-Aktivitäten geben, da diese von verschiedenen Faktoren abhängen, einschließlich der
Plattformalgorithmen und der Reaktionen der Zielgruppe.
VI Webdesign-Dienstleistungen
1. Vertragsgegenstand
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegten Webdesign-
Dienstleistungen gemäß den Spezifikationen und Anforderungen des Auftraggebers zu
erbringen.
1.2 Änderungen oder Erweiterungen der Leistung, die nach Vertragsabschluss vom
Auftraggeber verlangt werden, können zusätzliche Kosten und/oder Zeitaufwand verursachen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch die Bestätigung des Angebots via Lexoffice durch den
Auftraggeber zustande.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise für die Webdesign-Dienstleistungen richten sich nach dem im Vertrag oder
Angebot festgelegten Betrag.
3.2 Zahlungen sind gemäß den im Vertrag angegebenen Zahlungsbedingungen fällig. Sofern
nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsstellung ohne Abzüge zu leisten.
3.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen
in gesetzlicher Höhe zu verlangen und die Weiterarbeit am Projekt einzustellen, bis die
Zahlung erfolgt ist.
4. Leistungen und Termine
4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen gemäß dem festgelegten
Zeitplan zu erbringen. Zeitpläne können sich ändern, wenn der Auftraggeber Änderungen am
Projekt wünscht oder Informationen verzögert bereitstellt.
4.2 Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die
außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegen, wird der Auftragnehmer den
Auftraggeber umgehend informieren und einen neuen Zeitrahmen vorschlagen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle erforderlichen Informationen und Materialien in
angemessener Zeit bereitzustellen, die für die Durchführung der Webdesign-Dienstleistungen
erforderlich sind.
5.2 Verzögert sich die Bereitstellung dieser Materialien oder Informationen, kann sich dies
auf den Zeitplan und die Kosten des Projekts auswirken.
6. Urheberrechte und Nutzungsrechte
6.1 Der Auftragnehmer behält sich alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Designs und
Arbeiten vor, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart.
6.2 Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein
einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den erstellten Webdesigns. Eine
Weitergabe oder kommerzielle Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs ist nur mit
schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erlaubt.
7. Haftung
7.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
7.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden, die dem
Auftraggeber durch die Nutzung der erbrachten Webdesign-Dienstleistungen entstehen.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1 Der Vertrag läuft bis zur Erfüllung aller vertraglichen Leistungen und endet mit der
vollständigen Bezahlung aller offenen Beträge.
8.2 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Im Falle der
Kündigung durch den Auftraggeber vor Fertigstellung des Projekts, sind die bis zur
Kündigung erbrachten Leistungen zu bezahlen.
9. Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen der Vertragsdurchführung erlangten
personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen zu nutzen.
VI Datenschutzbestimmungen
Soweit Elite Sales Solutions im Rahmen der Durchführung von Vertragsverhältnissen
personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder nutzt, erfolgt dies stets im Einklang mit den
geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Elite Sales
Solutions wird erhaltene personenbezogene Daten zu keiner Zeit in einem Umfang nutzen,
der über das für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendige Maß hinausgeht.
VII Schlussbestimmungen
1. Die Rechtsbeziehungen zwischen Elite Sales Solutions und dem Kunden unterliegen
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
3. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis
oder dessen Durchführung ist Nürnberg.